mehr Sicherheit durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die individuell auf dich abgestimmt sind. Ziel ist es, Veränderungen früh zu erkennen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge spielen sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch gezielte Untersuchungen zu Früherkennung eine wichtige Rolle. Sie helfen dabei, Veränderungen frühzeitig zu erkennen, die von der Norm abweichen, und ermöglichen so ein rechtzeitiges Handeln.
Ein Teil dieser Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus gibt es ergänzende Leistungen, die medizinisch sehr sinnvoll, jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel sowohl die gesetzliche als auch die ergänzende Vorsorgeleistungen. Hierzu zählen unter anderem die vaginale Ultraschalluntersuchungen aber auch der Ultraschall der Brustdrüse. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Vorteilen dieser zusätzlichen Wahlleistungen.
Kassenleistung:
Die gesetzliche Vorsorge umfasst abhängig vom Alter folgende Untersuchungen:
AB DEM 20. LEBENSJAHR:
– Abstrich vom Gebärmutterhals (Krebsabstrich/Pap-Abstrich)
– Gynäkologische Tastuntersuchung der unteren Genitalorgane
BIS ZUM 25. LEBENSJAHR:
– Jährliches Chlamydienscreening im Urin
AB DEM 30. LEBENSJAHR:
– Zusätzliche Inspektion und Tastuntersuchung der Brustdrüse und der regionären Lymphknoten
AB DEM 35. LEBENSJAHR:
– Weiterhin jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
– Doppelabstrich (Co-Test) vom Gebärmutterhalsbereich als Hinweis auf Zellveränderung und mögliche Infektion mit Humane Papillomaviren (HPV-Test) alle 3 Jahre
AB DEM 50.LEBENSJAHR:
– Darmspiegelung oder alternativ alle 2 Jahren Stuhltest. Bei Risikopatienten früher möglich.
ZWISCHEN DEM 50. UND DEM 75. LEBENSJAHR:
– Mammographie-Screening alle 2 Jahre beim Radiologen.Hierzu bekommen Sie die Einladung automatisch per Post zugeshcickt.
Das Zervixkarzinom( Gebärmutterhalskrebs)entsteht meist durch die Infektion mit HPV-HR(Human-Papilloma-Virus), was meist durch den Geschlechtsverkehr übertragen wird. Der PAP-Abstrich erkennt Zellveränderungen früh, die dadurch verursacht sind. Je nach Befund werden Kontrollen oder weitere Untersuchungen wie eine Abklärungskolposkopie(Lupenuntersuchung ggf. mit Gewebeentnahme) nötig.
Eine Kombination aus regelmäßigen Vorsorgeuntrsuchung wie PAP-Abstrich und HPV-Impfung lässt sich das Auftreten vom Gebärmutterhalskrebs verhindern
Wichtig zu HPV-Impfung: neunfachimpfstoff (Gardasil 9): decken alle 9 Hochrisiko-Typen ab (16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58)
-Empfohlenes Alter:
dealerweise im Alter zwischen 9 und 14 Jahren und/oder möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt. schützt und heilt nicht aber eine bestehende Infektion.
-Nachholimpfung:
spätestens bis zum 18. Geburtstag
Ab 15 Jahren: drei Dosen, um einen vollständigen Schutz zu erreichen.
Bei Frauen mit familiärem Risiko kann eine genetische Beratung sinnvoll sein. Werden Veränderungen an Genen wie BRCA1 oder BRCA2 festgestellt, steigt das persönliche Risiko deutlich. Dann sind engmaschige Kontrollen notwendig.
Bei Frauen mit familiärem Risiko kann eine genetische Beratung sinnvoll sein. Werden Veränderungen an Genen wie BRCA1 oder BRCA2 festgestellt, steigt das persönliche Risiko deutlich.